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Informatikrecht URL PDF XML

Modulcode: Inf-InfRecht
Englische Bezeichnung: IT Law
Modulverantwortliche(r): Dr. Hermann Lindhorst
Turnus: jedes Jahr (SS12 SS13 SS14 SS15 SS16 SS17 SS18 SS19 SS20 SS21 WS21/22 WS22/23 WS23/24)
Präsenzzeiten: 2V
ECTS: 2
Workload: 30 Std. Vorlesung, 30 Std. Selbststudium
Dauer: ein Semester
Modulkategorien: BSc-Inf-WP (BSc Inf (21)) BSc-WInf-G (BSc WInf (21)) G (BSc WInf (15)) A (BSc WInf) 2F-MEd-Inf-WP (MEd-Hdl Inf (21)) 2F-MA-Inf-WP (2F-MA Inf (21)) IMG (MEd-Hdl Inf) WI (MEd Inf) IMG (MEd Inf)
Lehrsprache: Deutsch
Voraussetzungen: Info

Kurzfassung:

Dieses Modul gibt eine Einführung in Grundstrukturen und aktuelle Fragen des Informatikrechts (Recht der Informationstechnologie). Die Besonderheiten des Informatikrechts werden vor dem Hintergrund der allgemeinen Regeln des Zivil- und öffentlichen Rechts verdeutlicht.

Lernziele:

Die Studierenden

  • kennen die grundlegenden, für das Informatikrecht einschlägigen Rechtsnormen im Überblick,
  • kennen typische juristische Problemfelder bei der Entwicklung und Anwendung von IT-Systemen,
  • können Rechtsfragen aus dem Bereich des Informatikrechts den verschiedenen Teilregelungen zuordnen,
  • können leichte Probleme bei der Auslegung der einschlägigen Vorschriften analytisch angehen.

Lehrinhalte:

  • Begriff und Struktur des Informatikrechts
  • Rechtsgrundlagen des IR
  • Vertragsrecht im Internet
  • Haftung wegen rechtswidriger Inhalte im Internet
  • strafrechtliche und strafprozessuale Aspekte des Internet
  • Urheberrecht im Internet
  • Wettbewerbsrecht im Internet
  • Elektronischer Zivilprozess
  • Internationales Privat- und Verfahrensrecht im Internet
  • zusätzliche Akzente im Umfang von ein oder zwei Vorlesungsterminen

Weitere Voraussetzungen:

grundlegende Kenntnisse zum Privatrecht

Prüfungsleistung:

Klausur

Lehr- und Lernmethoden:

Die Veranstaltung besteht im Wesentlichen aus einer Vorlesung. Im Rahmen dieser werden jedoch im Gespräch einzelne Fälle diskutiert.

Jede/r Teilnehmer/in bearbeitet einmalig im Semester eine einfache Fragestellung im Rahmen einer mündlichen Hausarbeit, deren Ergebnis kurz in der Vorlesung vorgestellt wird. Diese Hausarbeit erfolgt als Gruppenarbeit.

Die Vorlesung wird von den Studierenden anhand der eigenen Notizen und der angegebenen Literatur nachgearbeitet.

Verwendbarkeit:

Literatur:

Gesetzestexte:

Geppert, Telemediarecht: Telekommunikations- und Multimediarecht, 8. Aufl., München: C.H. Beck, 2009.

Fachliteratur:

Köhler, Arndt, Fetzer, Recht des Internet, 6., völlig neu bearbeitete Aufl., Heidelberg: Müller, 2008.

Hoeren, Internetrecht, Skriptum zu einer Vorlesung an der Universität Münster, März 2009, http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2009.pdf.

Verweise:

Kommentar: